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Verkehrswertgutachten nach §194 BauBG

Das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten für Immobilien nach §194 BauGB wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) qualifiziert erstellt. Es ist zwingend von einem zertifizierten Immobiliensachverständigen unabhängig und neutral zu erstellen mit dem Ziel der Ermittlung des objektiven Verkehrswertes.

ANWENDUNGSBEREICHE

Rechtsstreitigkeiten

Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB wird von allen deutschen Gerichten und Behörden als Grundlage für eine Auseinandersetzung anerkannt.

Steuerliche Zwecke

Durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann die Steuerlast vieler Steuerarten wie z.B. Erbschaftssteuer, Grundsteuer oder Schenkungssteuer optimiert werden.

Banken & Versicherungen

Im Zuge von Schadensregulierung oder Beleihung von Immobilien werden Verkehrswertgutachten erforderlich, um Banken und Versicherungen eine Grundlage zur Wertermittlung zu bieten. 

Erbangelegenheiten

In allen privaten Erbfällen, Schenkungen oder im Zuge der Auflösung einer Erbengemeinschaft kann das Verkehrswertgutachten zur gerichtsfesten Wertermittlung der Immobilie herangezogen werden.

Einbringung in Gesellschaften

Wird eine Immobilie in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft eingebracht, muss der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Einbringung rechtssicher festgestellt werden.

Ehescheidungen

Im Zuge von Scheidungen oder Auflösungen von Lebenspartnerschaften ist es oftmals notwendig, die jeweiligen Immobilienwerte objektiv und neutral festzulegen. 

Umfang & Leistungsinhalte
Verkehrswertgutachten

Persönlicher Partner

Mit unserer Geschäftsführerin Silvia Schrade bieten wir Ihnen eine persönliche, erfahrene und zuverlässige Ansprechpartnerin während der gesamten Zusammenarbeit. 

Geeignet für...

Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte, Spezialimmobilien wie z.B. Bauernhöfe.

Express-Erstellung

Wir garantieren allen Auftraggebern die Erstellung des vollständigen Verkehrswertgutachtens innerhalb von 14 Werktagen (nach vollständiger Einholung aller Dokumente).

Immobilienberatung

Neben der Erstellung des Gutachtens beraten wir unsere Kunden im Bewertungsprozess über die verschiedenen Möglichkeiten, die individuelle Immobilie zu optimieren und Werte zu steigern. 

Umfang

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB besitzt einen Umfang von ca. 60-90 Seiten und beinhaltet neben der Beschreibung des Grundstücks und der baulichen Anlagen auch die ausführliche Wertermittlung.

Amtliche Unterlagen

Selbstverständlich erhalten Sie zusammen mit dem Gutachten einen Objekt-Ordner mit allen im Zuge der Bewertung benötigten amtlichen Dokumente wie z.B. Grundbuchauszüge, Lagepläne, Bauantragsunterlagen, etc.

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