Kurzgutachten
für schnelle Entscheider
Im Gegensatz zu einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB eignet sich das Kurzgutachten ideal für Kunden, die eine schnelle und präzise Grundlage zur Immobilienbewertung benötigen.
ANWENDUNGSBEREICHE
Kaufpreisverhandlungen
Das Kurzgutachten ist die ideale, objektive Grundlage für Kaufpreisverhandlungen mit Verkäufern im Zuge eines Immobilienankaufs.
Portfolio-Analyse
Für die interne Bewertung eines Immobilienportfolios können Kurzgutachten als Basis für die jeweiligen Immobilienwerte herangezogen werden.
Verkaufsentscheidungen
Um eine fundierte Entscheidung über den möglichen Verkauf eines Objekts zu treffen, bedarf es einer Preisfindung, die über eine unverbindliche Marktwertermittlung hinausgeht.
Renovierungsplanungen
Im Zuge von Sanierungen oder Umbaumaßnahmen kann ein Kurzgutachten verwendet werden, um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu prüfen und sicherzustellen.
Umfang & Leistungsinhalte
Kurzgutachten
Persönlicher Partner
Mit unserer Geschäftsführerin Silvia Schrade bieten wir Ihnen eine persönliche, erfahrene und zuverlässige Ansprechpartnerin während der gesamten Zusammenarbeit.
Geeignet für...
Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke.
Express-Erstellung
Wir garantieren allen Auftraggebern die Erstellung des vollständigen Verkehrswertgutachtens innerhalb von 14 Werktagen (nach vollständiger Einholung aller Dokumente).
Immobilienberatung
Neben der Erstellung des Gutachtens beraten wir unsere Kunden im Bewertungsprozess über die verschiedenen Möglichkeiten, die individuelle Immobilie zu optimieren und Werte zu steigern.
Umfang
Ein Kurzgutachten besitzt einen Umfang von ca. 30 - 50 Seiten und beinhaltet neben der Wertermittlung auch Beschreibungen der Anlagen. Eine ausführliche Begründung der Wertermittlung ist nicht Teil des Kurzgutachtens.
Amtliche Unterlagen
Selbstverständlich erhalten Sie zusammen mit dem Gutachten einen Objekt-Ordner mit allen im Zuge der Bewertung benötigten amtlichen Dokumente wie z.B. Grundbuchauszüge, Lagepläne und Bildern.